Auch nach den Herbstferien müssen alle Erziehungsberechtigten bescheinigen, dass ihre Kinder keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen oder in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen.
Bitte füllen Sie das folgende Dokument vor dem ersten Schultag nach den Herbstferien aus und geben Sie dieses ihrem Kind am ersten Unterrichtstag nach den Ferien mit in die Schule.
Dokument zum Download:Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO