Anpassung Corona-Verordnung Schule BW – Schreiben von Ministerialdirigenten Föll

Liebe Schulgemeinde,

gestern Nachmittag wurden die Schulen in einem Anschreiben von Herrn Ministerialdirigenten Föll über die Konsequenzen der geplanten Verschärfung der Corona-Verordnung informiert.

Herr Föll geht in seinem Anschreiben davon aus, dass die Schulen in Baden Württemberg ohne zusätzliche Regelungen auskommen, nachdem vor einer Woche die Hygienevorgaben nachjustiert worden waren. Seitdem gilt auch in den Klassenräumen während des Unterrichts die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. In den großen Pausen darf für die Nahrungsaufnahme die Maske abgenommen werden, es muss dann aber der Hygieneabstand von 1,50 Meter strikt eingehalten werden.

Herr Föll geht zudem davon aus, dass bei Einhaltung der geltenden Hygieneregeln auch der Sport- und Schwimmunterricht abgehalten werden kann.

Aktuell (Samstag, 31.10. 2020, 13.29 Uhr) wurde weder die angepasste Corona Verordnung des Landes, noch die daraufhin angepasste Corona Verordnung Schule veröffentlicht, so dass evtl. zusätzliche Details der neuen Verordnung noch nicht bekannt sind. Auch die Schulträger müssen sich zu Beginn der Woche mit der neuen Verordnung auseinander setzen und ihre Maßnahmen den Umständen entsprechend anpassen. Es kann also sein, dass im Laufe der Woche die eine oder andere zusätzliche Regelung vor Ort eingeführt wird. Sobald ich weitere Informationen haben, werde ich Sie darüber informieren.

Wichtig erscheint mir, dass Sie ihre Kinder in jedem Fall über die Regelungen im öffentlichen Raum informieren. Ab Montag dürfen sich  in der Öffentlichkeit Mitglieder maximal zweier Haushalte treffen. Für unsere Schülerinnen und Schüler bedeutet das, dass sie in der Mittagspause nur zu zweit in der Stadt unterwegs sein dürfen, vorausgesetzt Sie haben die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes gegeben.

Außerdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass am Montag, vor Beginn des Unterrichts, die Gesundheitserklärung von den Kolleginnen und Kollegen, die in der ersten Stunde unterrichten, eingesammelt wird. Dies wird vor dem Betreten des Schulgebäudes erfolgen. Für Schülerinnen und Schüler, welche die Gesundheitserklärung nicht vorlegen können, besteht ein Betretungsverbot der Schule.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Matthias Hoffmann

Download Gesundheitsbestätigung Corona:Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO

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