Vortrag der Bundeswehr zur Sicherheitspolitik

Große Begeisterung bei den Zehntklässlern löste der Besuch  von Hauptmann Kunerth aus, der von Ulm her anreiste, um am Progymnasium einen Vortrag zur Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu halten.

In seinem lebendigen und durch viele Fotos sehr anschaulich gestalteten  Vortrag ging Kunerth ausführlich auf seinen Werdegang und auf seinen Einsatz als Ausbilder in der Mongolei ein. Er vermittelte den Schülern Einblicke in das Leben eines Soldaten, speziell eines Gebirgsjägers, und weckte Verständnis für die vielfältigen Herausforderungen eines Auslandseinsatzes. Diese fangen etwa in der Mongolei mit extremen klimatischen Bedingungen an (-20 Grad) und führen über Essensgewohnheiten (dreimal Fleisch am Tag ohne Beilagen, Obst oder Gemüse), bis hin zu hygienischen Lebensbedingungen oder den kulturellen und religiösen Besonderheiten des Landes.

Hauptmann Kunerth, seit 2011 Jugendoffizier, staunte über Interesse, aber auch Vorkenntnisse der Schüler. Kaum je habe er eine zehnte Klasse erlebt, die die Namen von Verteidigungs-, Außen-, Entwicklungs- und Innenminister gewusst hätte.

Auch die Antworten auf die Fragen nach Sicherheitsbegriff, nach aktuellen Bedrohungen und dem NATO-Vertrag zeigten, dass sich doch einige Schüler und Schülerinnen mit politischen Fragen befassen und Nachrichten interessiert aufnehmen.

Auslandseinsätze

Gemäß Grundgesetz (GG) ist Hauptaufgabe der Streitkräfte die Verteidigung der Bundesrepublik. Dies bestimmt Artikel 87 a Abs. 1 GG. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.

NATO Hauptquatier in Brüssel mit den Flaggen der Mitgliedsländer.

NATO Hauptquatier (Quelle: Bundeswehr / Modes)

Da die Grenzen Deutschlands aber nicht in Afghanistan enden, ist es natürlich eine berechtigte Frage, warum deutsche Soldaten in der ganzen Welt Dienst im Einsatz leisten?

Die Erklärung ist, dass neben der herkömmlichen Landesverteidigung auch die so genannte Bündnisverteidigung eingeschlossen ist, die durch die Mitgliedschaft Deutschlands in der North Atlantic Treaty Organisaion (NATO) begründet ist.

Auch ein Angriff auf einen Bündnispartner kann demnach Grundlage für einen „Einsatz“ der Streitkräfte „zur Verteidigung“ sein. Das Grundgesetz begrenzt insoweit nicht den geographischen Einsatzraum, sondern den politischen Einsatzzweck.

Flaggen im Camp FOX der in Mazedonien stationierten Nationen der Task Force FOX (TFF).

Camp FOX (Quelle: Bundeswehr)

Verschiedene Arten von Einsätzen

Auslandseinsätze der Bundeswehr finden gegenwärtig als bewaffnete Einsätze im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (UNO, NATO, EU/WEU) statt – darunter auch zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und der Feststellung des Bündnisfalles gemäß Art. 5 des Nordatlantikvertrages, oder als unbewaffnete Humanitäre Hilfeleistungen bzw. unbewaffnete Beobachtermissionen im Rahmen der UNO.

Auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind Einsätze bewaffneter deutscher Streitkräfte verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie gemäß Art. 24 Abs. 2 GG im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfinden und außerdem die Bundesregierung in jedem konkreten Fall die – grundsätzlich vorherige – Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt hat. Dies ist bei den aktuellen Auslandseinsätzen der Bundeswehr geschehen.

Camp Banski Rid. Das norwegische Lager liegt oberhalb des Flughafens von Skopje und bietet den bis zu 70 deutschen Soldaten der "Concordia" EU−Truppe Unterkunft.

Camp Banski Rid (Quelle: Bundeswehr)

Grundverständnis des Soldaten

Nach Artikel 24 Abs. 2 GG kann sich Deutschland in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen, um so eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern. Die Soldaten der Bundeswehr zeichnen sich durch die Bereitschaft aus, für Recht und Freiheit auf der Basis des Grundgesetzes in letzter Konsequenz mit dem eigenen Leben einzustehen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Auslandseinsätzen ist dabei Grundvoraussetzung für die Einstellung als freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistender und als Zeitsoldat. Der Soldat dient der Allgemeinheit und tritt auch für das Wohl derer ein, die sich selber nicht verteidigen können oder wollen.

Ein Panzerkommandant kurz vor der Abfahrt der verstärkten Panzerkompanie. Die Panzerkompanie hat den Auftrag den Standort der deutschen Soldaten aufzuklären und die Ankunft der Hauptkontingente der Einsatzbrigade an den Folgetagen zu sichern.

Panzerkommandant (Quelle: Bundeswehr)

Einsatz erst nach perfekter Ausbildung

Umfragen zeigen, dass es unter den deutschen Jugendlichen eine Mehrheit gibt, die einerseits den Einsatz der Bundeswehr im gesamten Aufgabenspektrum fordert, aber andererseits zu einer persönlichen Beteiligung mit Ausnahme an einem Einsatz zur Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nicht bereit ist. Zu bedenken ist dabei, dass insbesondere die Landesverteidigung nicht durch einige, wenige Berufssoldaten geleistet werden kann. Recht und Freiheit können letztlich nur durch die vereinte Anstrengung aller Bürger verteidigt werden.

Die Soldaten der Bundeswehr werden nur nach gewissenhafter Vorbereitung und einer intensiven Ausbildung in einen dieser Einsätze entsandt. Seit 1993 werden die für die Einsätze vorgesehenen Soldaten nicht nur in ihren Einheiten und Verbänden, sondern u.a. auch an einer zentralen Ausbildungsstätte der Bundeswehr, dem „VN-Ausbildungszentrum“ (VN = Vereinte Nationen) ausgebildet. Es ist Teil der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg.

Ein deutscher Soldat studiert mit spanischen Soldaten eine Landkarte. Soldaten der ISAF Schutztruppe üben den Ernstfall, die Versorgung und den anschließenden Transport von verletzten Kameraden.

Kartenstudium (Quelle: Bundeswehr)

Ausbildung ist nicht alles

Für die im Ausland eingesetzten Soldaten ist es besonders wichtig zu wissen, dass ihnen im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Verwundung eine medizinische Versorgung zuteil wird, die im Ergebnis dem fachlichen Standard in Deutschland entspricht. Dafür steht die sanitätsdienstliche Versorgung im Einsatzland, nicht zuletzt durch das moderne Einsatzlazarett des Zentralen Sanitätsdienstes bereit.

Bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland ist aber nicht nur die vorherige Ausbildung der Soldaten wichtig. Auch die Fürsorge und Betreuung für Partner und die Familie der Soldaten haben einen hohen Stellenwert. Die oft langen Trennungszeiten von bis zu einem halben Jahr und der fordernde Einsatz bringen für viele Betroffene neue Erfahrungen und Änderungen der Lebensumstände mit sich. Die Familienbetreuungsorganisation der Bundeswehr steht den Angehörigen deshalb mit Rat und Tat zur Seite. 31 hauptamtliche Familienbetreuungszentren und eine variable Anzahl von nebenamtlichen Familienbetreuungsstellen sind die Bindeglieder zwischen den Soldaten im Einsatzland und ihren Angehörigen daheim.

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Quellen und nähere Informationen zur Bundeswehr und zur Sicherheitspolitik:

http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde

https://treff.bundeswehr.de/portal/a/treff

 

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