Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein ereignisreiches Schuljahr, das unseren Schülerinnen und Schülern, deren Eltern und auch dem
Kollegium viel abverlangt hat, geht nun zu Ende. Wie in jedem Jahr um diese Zeit sind die
Notenkonferenzen abgeschlossen und viele organisatorische Dinge werden erledigt, um das Schuljahr
abzuschließen und das neue Schuljahr vorzubereiten.
Die Notenkonferenzen haben gezeigt, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler im Präsenz-, Wechsel- und
Fernunterricht die stufenspezifischen Wissensgrundlagen und Kompetenzen aneignen konnten. Die
Anzahl der Preise und Belobigungen ist vergleichbar mit der vergangener Jahre und das Anspruchsniveau
der Klassenarbeiten und die geprüften Inhalte entsprachen dem, was in der jeweiligen Klassenstufe
erwartet wird. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr zuversichtlich, was den Lernfortschritt und das
Voranschreiten der Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Bildungsbiographie angeht. Wie im
letzten Jahr auch, werden die Fachlehrkräfte am Ende des Schuljahres eine detaillierte Klassenübergabe
erstellen, aus der hervorgeht, welche Inhalte ggf. in das kommende Jahr übertragen werden müssen. Das
Kollegium hat diesen Punkt fest im Auge, so dass die Kontinuität im Bildungsgang der Fächer gewährleistet
ist.
An dieser Stelle möchte ich den Schülerinnen und Schülern und dem Kollegium ausdrücklich ein Lob
aussprechen. Ohne die hohe Flexibilität und den persönlichem Einsatz der Schülerinnen und Schüler und der
Lehrkräfte unter diesen erschwerten Bedingungen wäre ein solches Ergebnis nicht zu erreichen gewesen. In
diesem Schuljahr waren neben den Inhalten der einzelnen Fächer auch die Themen Durchhaltevermögen,
Frustrationstoleranz, Eigenmotivation und positives Denken für jeden Einzelnen wichtige Lernfelder, auf
denen es sich zu bewähren galt. Dies gelang mal besser, mal schlechter, doch insgesamt denke ich, dass
jeder in diesem Jahr viel über sich selbst erfahren hat und daran gewachsen ist.
Mein Dank gilt auch den Eltern, die als Organisationstalente den privaten und beruflichen Alltag neu
erfinden mussten, um die besonderen Herausforderungen unter Pandemiebedindungen zu bewältigen. Ein
besonderer Dank geht an Frau Walser, Herrn Vogelgesang, Frau Mock und Frau Vogelgesang, die im Bereich
des Sekretariats und des Reinigungs- und Hygienemanagments mit großem Engagement und Übersicht
tätig waren, und es dadurch ermöglicht haben, die unterschiedlichen Rahmenvorgaben, unter denen
Unterricht stattfinden konnte, bestmöglich umzusetzen. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei unserer
Schulsozialarbeiterin, Frau Rist, die ihren vielfältigen Aufgaben an der Schule auch in diesem Schuljahr, wie
gewohnt, mit großer Achtsamkeit und Fürsorge nachgekommen ist.
Im Namen des Kollegiums und der Mitarbeiter, aber auch persönlich, möchte ich mich herzlich für die uns
am vergangenen Donnerstag durch die Schülerschaft und den Elternbeirat entgegengebrachte Wertschätzung unserer Arbeit bedanken. Die Aktion und auch die zum Teil liebevoll gestalteten Karten der Klassen und Eltern haben uns sehr berührt – vielen Dank!
Am Ende dieses Schuljahres müssen wir uns von unseren Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 und der Schulgemeinschaft ohne das gewohnte schulische Abschlussfest verabschieden. Dies schmerzt besonders, da der Abschied unserer 10er und die Würdigung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5-9 doch immer ein emotionales und freudiges Ereignis zum Abschluss des Schuljahres darstellen. An dieser Stelle wünsche ich unseren 10ern, für welchen weiteren Lebensweg sie sich auch entschieden haben, alles Gute, in der Hoffnung, dass sich ihre Wünsche und Ziele in Zukunft erfüllen mögen. Ich werde unsere Schülerinnen und Schüler jedenfalls gut in Erinnerung behalten und freue mich, wenn wir uns bei der einen oder anderen Gelegenheit an der Schule wiedersehen.
Wie im vergangenen Schuljahr auch, mussten unsere Schülerinnen und Schüler auf viele der traditionell durchgeführten außerunterrichtlichen Veranstaltungen verzichten. Dies ist besonders schade, sind gerade diese Veranstaltungen doch die Priese Salz, die das Menü „Schule“ abrunden.
Einige Aktivitäten haben dann aber doch stattgefunden bzw. werden als Neuerung im nächsten Schuljahr den Schulalltag bereichern. Der vom Gesundheitszentrum Federsee durchgeführte Fotowettbewerb hat großen Anklang bei unseren Schülerinnen und Schülern gefunden, so dass als Resultat acht Preisträgerinnen und Preisträger mit einer Gesamtsumme von 1600 Euro die Klassenkassen der einen oder anderen Klasse auffüllen konnten. Auch das in jedem Schuljahr durchgeführte Börsenspiel wurde von unseren Schülerinnen und Schülern, fast schon in gewohnter Weise, erfolgreich mit dem bundesweitem zweiten und dritten Platz abgeschlossen.
Zum ersten Mal in der Schulgeschichte wurde in Klasse 10 das weltweit gültige Sprachzertifikat DELF (Sprachniveau B1) attestiert. Nahezu alle Schülerinnen und Schüler, die sich um dieses Zertifikat bemüht haben, wurden mit Erfolg belohnt. Auch im kommenden Schuljahr wird die Fachschaft Französisch den Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 dieses Angebot unterbreiten.
Eine interessante und wertvolle Erweiterung unseres IT-Unterrichts erfahren die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Klasse 9 und 10 durch die freiwillige Teilnahmen an einem Brückenkurs Informatik in Kooperation mit dem Caspar-Mohr-Progymnasium Bad Schussenried. Der Informatikkurs, in Form einer zweistündigen AG, ermöglicht unseren Schülerinnen und Schülern, nach erfolgreichem Abschluss, die Teilnahme im Fach Informatik als prüfungsrelevantes Fach in der Kursstufe.
Im vergangenen Herbst nahm die Schule am sogenannten Präventionsradar teil. Inzwischen ist der Ergebnisbericht an der Schule eingegangen. Die Befragung der Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Themen im Bereich Gesundheit liefert der Schule Informationen, die für das schuleigene Präventionskonzept sehr hilfreich sind. Eine detaillierte Auswertung steht noch aus, somit werden wir Sie über interessante Aspekte dieser Umfrage im Laufe des kommenden Schuljahres informieren.
Am Ende des Elternbriefs stellt sich, wie im vergangen Schuljahr auch, die Frage, wie es wohl nach den Sommerferien weiter gehen wird. Ich rechne damit, dass der Schulbetrieb auch in diesem Herbst eine Herausforderung darstellen wird.
Das Kultusministerium hat die Schulen inzwischen mit einem Eckpunktepapier für den Unterrichtsbetreib im Schuljahr 2021/2022 über die geplanten Vorgaben informiert. Dabei sind folgende Punkte festgelegt worden:
1. Ausgangslage
In ihrem Beschluss vom 10. Juni 2021 zum schulischen Regelbetrieb im Schuljahr 2021/2022 geht die Kultusministerkonferenz (KMK) davon aus, dass der Schulbetrieb im neuen Schuljahr aufgrund der Impfungen sicherer werden wird. Alle Schulen sollen mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 dauerhaft in allen Schulfächern und Unterrichtsstunden im Regelbetrieb besucht werden. Unterricht soll ohne Einschränkungen erteilt werden, wobei jedoch die je nach Infektionsgeschehen geltenden Infektions- und Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Im Hinblick auf die Förderung des sozialen Miteinanders sollen entsprechende schulische und außerschulische Angebote grundsätzlich wieder in vollem Umfang ermöglicht werden. Da mit unterschiedlichen Inzidenzen und damit auch mit unterschiedlichen Infektions- und Hygienemaßnahmen zu rechnen ist, werden sich viele organisatorische Dinge, die den Schulablauf bestimmen, wohl recht kurzfristig festlegen können. Aller Wahrscheinlichkeit nach muss dann auch mit ebenfalls kurzfristig anberaumten Änderungen gerechnet werden.
2. Unterricht im Schuljahr 2021 / 2022
Zum Schutz vor einer erneuten Virusausbreitung durch Reiserückkehrer (bitte unbedingt den Anhang „Merkblatt für Reiserückkehrer“ beachten) sind zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien inzidenzunabhängig medizinische Masken zu tragen. Die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt ebenfalls bestehen.
Präsenzpflicht ist nicht mehr grundsätzlich ausgesetzt. Die bisherige Reglung in § 3 Absatz 8 der CoronaVO Schule soll geändert werden. Im laufenden Schuljahr konnten sich die Eltern gegen die Teilnahme am Präsenzunterricht entscheiden. Auch im kommenden Schuljahr können schwerwiegende Gründe in der gegenwärtigen Situation der Pandemie gegen eine Teilnahme am Präsenznterricht sprechen. Solche Gründe können sich insbesondere aus der individuellen gesundheitlichen Situation der Schülerin oder des Schülers, also dem Risiko eines besonders schweren Krankheitsverlaufs bei einer Infektion mit dem Covid-Virus, ergeben. Auch Risiken von Angehörigen, mit denen die Schülerin oder der Schüler in häuslicher Gemeinschaft lebt, können schwerwiegende Gründe darstellen. Diese Gründe müssen zukünftig mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass das ärztliche Attest nachvollziehbar darlegen muss, dass der Besuch des Präsenzunterrichts nicht möglich ist, da das Attest ansonsten nicht anerkannt wird.
Unterricht in der Präsenz: Wir alle hoffen auf durchgängigen Unterricht im Regelbetrieb in Präsenzform, auch wenn wir heute nicht mit Sicherheit sagen können, ob aufgrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens wieder Einschränkungen notwendig werden.
Gruppenbildung: Die Bildung klassen-, jahrgangs- und schulübergreifender Angebote (regulärer Unterricht und außerunterrichtliche Angebote) ist wieder möglich.
Übergabe Schuljahr 2020/2021 zum Schuljahr 2021/2022: Bei der Übergabe der Klassen bzw. Lerngruppen zum Schuljahreswechsel informiert die abgebende Lehrkraft eines Faches die aufnehmende Lehrkraft zum Lernstand der Klassen im jeweiligen Fach, so dass die aufnehmende Lehrkraft im neuen Schuljahr daran anknüpfen kann. Um sicherzustellen, dass im Schuljahr 2020/2021 durch die Schulschließungen ggf. nicht oder unvollständig behandelte Inhalte und Kompetenzen des Bildungsplans bei der Unterrichtsgestaltung im kommenden Schuljahr angemessen berücksichtigt werden können, ist eine verlässliche schriftliche Dokumentation der Übergabe nötig, die den Schulleitungen vorgelegt wird. Die Schulen stellen in geeigneter Weise sicher, dass für jede Klasse bzw. Lerngruppe bis zum Schuljahresanfang fachspezifische Informationen vorliegen, welche Bildungsplaninhalte im Schuljahr 2020/2021 nicht vertieft behandelt werden konnten.
Lernstände ermitteln: In den ersten Schulwochen sollen Lehrkräfte den individuellen Lernstand ihrer Schülerinnen und Schüler erheben und pandemiebedingten Förderbedarf identifizieren. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) stellt den Lehrkräften dafür diagnostische Verfahren für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch zur Unterstützung zur Verfügung. Die Schulleitung hat das Kollegium, speziell die Fachschaften Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen gebeten, sich schon zum jetzigen Zeitpunkt um geeignete Test- und Diagnosemöglichkeiten zu kümmern und nicht erst auf die Materialien des IBBW zu warten.
Lernrückstände aufholen: Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) stellt dafür ausgewählte Instrumente, Lernmaterialien und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung. Zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 startet gleichzeitig das auf zwei Jahre angelegte Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“. Damit kann im Rahmen schulintern entwickelter Förderkonzepte eine langfristige und kontinuierliche Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände umgesetzt werden. Welche Schülerinnen und Schüler dabei teilnehmen dürfen, entscheiden die Lehrkräfte und die Schulleitungen. Dazu erhalten Sie eine Orientierungshilfe, die noch kommuniziert wird. Ziel ist, die fachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgehend vom diagnostizierten Lernstand mit spezifischen Förderangeboten zu stärken. Besonders im Fokus steht die Förderung basaler Kompetenzen, für die den Schulen geeignete Lernmaterialen zur Verfügung gestellt werden. Neben einer Schwerpunktsetzung auf die Klassenstufen, in denen Schulwegentscheidungen bevorstehen (Klassen 4, 9, 10 und die Jahrgangsstufen), sollen auch die sogenannten Risikoschülerinnen und -schüler in allen weiteren Klassenstufen in angemessener Weise berücksichtigt werden. Neben Förderangeboten an der Schule sollen solche auch in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, Jugendhilfe und anderen Institutionen geplant werden. In den kommenden Wochen wird eine entsprechende Internetpräsenz vom Kultusministerium eingerichtet, mit deren Hilfe die Schulleitungen das Konzept an den Schulen realisieren sollen. Die Internetpräsenz befindet sich im Moment im Aufbau und die Schulleitungen sind aufgefordert sich während der kommenden Wochen regelmäßig zu informieren, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt wurden und welche organisatorischen Maßnahmen bis zum Beginn des Schuljahres notwendig sind. Persönlich hoffe ich, dass bei diesen ganzen Überlegungen auch die Situation im ländlichen Raum mitbedacht wird. Das Finden und Einbinden externer Partner (Einzelpersonen, Institutionen) gelingt in größeren Städten, die über die entsprechende Infrastruktur verfügen, mit Sicherheit leichter, als im ländlichen Raum.
Bildungspläne Der Stundenplan der Klassen bzw. Lerngruppen wird im Schuljahr 2021/2022 auf Basis der regulären Stundentafel erstellt.
Weiteres Vorgehen bei der Nutzung von Microsoft Office 365 (TEAMS, oneDrive, Word, Excel, etc.) Das Kultusministerium und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) haben sich auf das weitere Vorgehen bei der Nutzung von MS Office 365 im Schulbereich verständigt. Der LfDI hat dem Kultusministerium Empfehlungen für die Nutzung von Office 365 im Schulbereich ausgesprochen, die das Kultusministerium akzeptiert hat. Das KM wir daher die entsprechenden Komponenten der digitalen Bildungsplattform ausschreiben, um den Schulen so bald wie möglich eine sichere und datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung stellen zu können. Aufgrund des Vergaberechts ist eine Ausschreibung notwendig. Gemeinsamt mit dem LfDI wird nach den Sommerferien das hierfür erforderliche Verfahren eingeleitet. Auf Grundlage dieser neuen Perspektive auf eine datenschutzkonforme Gesamtlösung hat der LfDI angekündigt, die Schulen bei der Suche nach möglichen Lösungen zu unterstützen und die Angebote seiner Bildungszentrums BIDIB weiter auszubauen. Soweit Schulen derzeit Microsoft-Produkte einsetzen, wird der LfDI diese mit Blick auf die Gesamtlösung nicht pauschal untersagen, bis das Land eine datenschutzkonforme Lösung gesamtheitlich zur Verfügung stellt.
3. Leistungsfeststellung
Die Leistungsmessung soll grundsätzlich an der Schule nach der gültigen Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Wird die Erbringung einer oder mehrerer einer Klassenarbeit gleichwertiger Leistungsfeststellungen (GFS) in einem bestimmten Zeitraum vorgeschrieben, besteht zur Erbringung dieser Leistungen im Schuljahr 2021/2022 keine Pflicht. Schülerinnen und Schüler, die eine solche Leistung erbringen wollen, ist hierzu Gelegenheit zu geben.
4. Sportunterricht
Der Unterricht im Fach Sport soll im kommenden Schuljahr wieder nach Kontingentstundentafel unterrichtet werden. Abhängig von der Entwicklung des Pandemiegeschehens sind aber auch wieder Einschränkungen hinsichtlich der Art der Sportausübung denkbar.
Weiterhin besteht während des fachpraktischen Sportunterrichts keine Maskenpflicht. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Sportangebote.
5. Musikunterricht
Für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten gelten die bekannten und in der CoronaVO Schule enthaltenen gesonderten Hygieneauflagen. Soweit die Witterung dies zulässt, sollen Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten möglichst im Freien stattfinden. Sofern eine Maskenpflicht verordnet ist, gilt diese nicht für das Singen und das Musizieren mit Blasinstrumenten. Diese Regelungen gelten auch für außerunterrichtliche Angebote.
6. Außerunterrichtliche und sonstige Veranstaltungen an den Schulen
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte oder Studienreisen im Inland sind wieder zulässig. Mehrtägige Reisen ins Ausland und Schüleraustauschmaßnahmen sind hingegen weiterhin untersagt.
Bei der Buchung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass im Fall der Stornierung entstehende Kosten nicht vom Land übernommen werden. Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler sind darauf vor der Buchung schriftlich hinzuweisen.
Schulveranstaltungen sind durch die Wahl geeigneter Räumlichkeiten und entsprechender Formate so zu gestalten, dass sie den Regelungen der Corona-Verordnung für Veranstaltungen genügen. Dies betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse 5 (unter Beteiligung der Eltern), Informationsveranstaltungen für den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen oder zur Schullaufbahnentscheidung sowie Veranstaltungen gemäß der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung.
Sollten in der CoronaVO die Regeln für die Durchführung von Veranstaltungen geändert werden, muss dies an Schulen entsprechend berücksichtigt werden.
7. Maßnahmen der beruflichen Orientierung – Praxiserfahrungen Praktika im Rahmen der beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika weiterhin möglich.
„Mobile Raumlüfter“ Bisher sind alle Informationen bezüglich Anschaffung und Bezahlung ausschließlich durch die Medien verbreitet worden. Weder der Schulträger, noch die Schulen wurden von den für sie maßgeblichen Institutionen informiert. Bisher liegen auch keine Förderrichtlinien vor, auf deren Basis der Schulträger eine Anschaffung tätigen könnte. Selbstverständlich hat sich der Schulträger des Themas angenommen und wird verschiedene Optionen prüfen, doch ist es letztlich die Aufgabe des Landes, die notwendigen Spezifizierungen und Vorgaben zu benennen, damit der Schulträger auch rechtssicher seinen Aufgaben nachkommen kann. Auch das Kultusministerium muss sich zu einer klaren Haltung gegenüber diesem Thema entschließen. Sind mobile Raumlüfter unter den gegebenen Bedingungen sinnvoll? Sind sie als hilfreiche Ergänzung zum bestehenden Lüftungskonzept zu sehen? Ermöglichen sie es, die Lüftungsintervall in der kalten Jahreszeit deutlich zu verlängern? Welche Spezifikationen müssen die Geräte aufweisen, dass Sie den erwarteten Ansprüchen genügen? Diese und weitere Fragen muss das Kultusministerium klären.
Gerne würde ich Ihnen schreiben, dass im kommenden Schuljahr alles wieder seinen normalen Gang gehen wird. Leider ist dies nicht möglich. Doch sehe ich das Glas lieber „halb voll“ als „halb leer“. Jeder von uns kann durch sein Verhalten die Bedingungen, unter denen das öffentliche und private Leben im Spätsommer und Herbst/Winter laufen wird, mitbestimmen. Jeder eben mit dem Teil, den er dazu beitragen kann. Dazu gehört die Übernahmen von Verantwortung für sich und sein Umfeld und die Einsicht, dass die Welt sich nicht nur um einen selbst und die Befriedigung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse dreht. Für Kinder und Jugendliche ist dies alles viel schwerer zu bewältigen, als für uns Erwachsene. Daher benötigen sie uns als gutes Vorbild. Wir müssen also alles tun, um diesem Vorbild gerecht zu werden und den Kindern und Jugendlichen dadurch helfend und unterstützend zur Seite zu stehen. Natürlich haben auch wir Erwachsene Sorgen, Ängste und Fragen. Diese sollten wir aber mit anderen Erwachsenen teilen und besprechen und nicht mit unseren Kindern, die dadurch nur noch mehr verunsichert werden. Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass das Kollegium und die Mitarbeiter des Progymnasiums Bad Buchau auch im kommenden Schuljahr auf alle Eventualitäten flexibel und mit Augenmaß reagieren werden, damit die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler soviel Normalität wie möglich in ihrem Schulalltag erfahren können.
Wir werden in den kommenden Wochen das neue Schuljahr planen und ich werde Ihnen vor dem Schulstart die entsprechenden Hinweise auf den üblichen Wegen zukommen lassen. In jedem Fall werden alle notwendigen Informationen auf unserer Homepage zu finden sein.
Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern die nun wohlverdienten, erholsamen Ferien, den Eltern eine entspanntere Zeit mit Ihren Kindern und den Kolleginnen und Kollegen Zeit zum „Durchschnaufen“ und zur Planung des neuen Schuljahres.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
SD Dr. Matthias Hoffmann
Elternbrief zum Download als PDF-Dokument: 27 Elternbrief SJ 20_21
Merkblatt für Reiserückkehrer: 05_Anlage B_Merkblatt für Reiserückkehrende
Übersicht über alle Elternbriefe des Schuljahres: https://de.padlet.com/pgbadbuchau/x5lererisi9gpsb3