Notfallbetreuung nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

das Kultusministerium sieht weiterhin vor, dass Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 und 6
in besonderen Fällen eine Notfallbetreuung an der Schule erhalten. Um auch für die kommenden
zwei Wochen die Betreuung planen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Rückmeldung. Die
Notfallbetreuung soll gewährleisten, dass Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen ihrer Arbeit
nachgehen können, damit die unverzichtbaren Dienstleistungen für die Gesellschaft in der augenblicklichen
Notsituation erhalten bleiben.

Unter folgenden Umständen kann die Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden:

 beide Erziehungsberechtigten sind in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig.
 Alleinerziehende sind in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig
 Zur kritischen Infrastruktur zählen folgende Bereiche:
 die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung,
Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen,
Transport und Verkehr,
 die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur
Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der
ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSIKritisV
hinausgeht,
 Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen
sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte
von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
 Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz
und
 Rundfunk und Presse,
 Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie
Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
 die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
 das Bestattungswesen.
Die Notfallbetreuung an der Schule erstreckt sich auf den Zeitraum des aktuellen Stundenplans
der Schülerinnen und Schüler.

Bitte teilen Sie uns mit, ob der Bedarf für eine Notfallbetreuung unter den genannten Voraussetzungen
besteht und Sie diese in Anspruch nehmen wollen.
Hierfür senden Sie mir umgehend unter folgender Adresse mhoffmann@pgbadbuchau.de eine
Nachricht, aus der hervorgeht, dass beide Erziehungsberechtigten, bzw. als Alleinerziehende in
Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Mit freundlichen Grüßen
SD Dr. Matthias Hoffmann
Schulleiter

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