Nachtrag zur letzten Schulinfo

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

gestern Abend wurden den Schulen noch einmal vom Ministerium konkretisierende Informationen zugesandt. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass den Schulen in den kommenden Tagen sukzessive Informationen zukommen werden und es möglicherweise zu weiteren Ergänzungen oder Änderungen kommt, möchte ich Sie, soweit es eben geht, auf dem Laufenden halten, zumal die neuen Informationen wichtig für die aktuelle Planung sind.

Testpflicht: Entgegen der Ankündigung von gestern gilt die dargestellte Testpflicht im Präsenzunterricht nicht erst bei einer überschrittenen Sieben-Tages-Inzidenz von 100, sondern generell. Die Testpflicht mit zwei Testungen pro Woche ist zukünftig also inzidenzunabhängig.

Ausnahmen von der Testpflicht: Neu ist, dass nach Einschätzung des Sozialministeriums von einer Testpflicht für geimpfte und genesene Personen im Schulbetrieb abgesehen werden kann. Als geimpft gelten Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können.

Genesene Person ist jede Person, die bereits selbst positiv getestet war, sofern sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügt. Diese PCR-Testergebnis muss der Schule vorgelegt werden, sollte eine Befreiung von der Testpflicht gewünscht werden. Das PCR- Ergebnis darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

Fernunterricht ab Sieben-Tages-Inzidenz über 200: In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tages- inzidenz von über 200 wird auf Fernunterricht umgestellt. Die Notbetreuung für die Klassenstufen 5-7 sind hiervon weiterhin ausgenommen. Bisher ist nicht geklärt, ob die Umstellung auf Fernunterricht mit Errei- chen der Inzidenz über 200 durchgesetzt wird, oder ob dies erst nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz von 200 erfolgt. Da wir im Landkreis Biberach inzwischen eine Inzidenz von 193 erreicht haben, ist es nicht unwahrscheinlich, dass wir am Freitag oder Samstag, die Inzidenz 200 überschreiten. Je nach Auslegung kann dies bedeuten, dass wir schon ab Montag, den 19.04. im Fernunterricht verbleiben oder erst ab Dienstag oder Mittwoch, vorausgesetzt, die Entwicklung der Inzidenz verläuft weiterhin ansteigend. In jedem Fall werde ich Sie in den kommenden Tagen über diesen Punkt auf dem Laufenden hal- ten.

Notbetreuung im Fall, dass ab kommender Woche oder im Verlauf der kommenden Woche auf Fernunterricht umgestellt werden muss: Ich möchte die Eltern der Klassenstufe 5-7 bitten, mir bis Freitag, 16.04., 12.00 Uhr mitzuteilen, ob im Fall einer Schulschließung der Bedarf einer Notbetreuung besteht. Hierzu benötige ich die Angabe der Wochentage, an denen die Notbetreuung jeweils in Anspruch genommen werden soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Besuch der Notbetreuung eine verpflichtende Testung voraussetzt. In diesem Fall muss zum ersten Termin der Notbetreuung die ausgefüllte Einverständniserklärung vorgelegt werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

SD Dr. Matthias Hoffmann

Dokument zum Download: 15. Elternbrief Schuljahr 2020_21

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