Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,
vergangenen Freitag haben die Schulen ein umfangreiches Paket an Dokumenten erhalten, welche die Organisation und Durchführung des geplanten Wechselunterrichts ab dem 19.04. ermöglichen soll. Hierbei geht es vor allem auch um die geplante Testung der Schülerinnen und Schüler und des Kollegiums und Personals, die ab dem 19.04. zwei Mal pro Woche stattfinden soll.
Die Organisation des Wechselunterrichts muss dann, unter Berücksichtigung allgemeiner Vorgaben, von den Schulen, geplant werden
1. Wöchentlicher Wechselunterricht ab dem 19.04. 2021 und Notbetreuung Klassenstufe 5-7
Der Unterricht findet in den meisten Klassen im Wechselunterricht statt. Schülerinnen und Schüler, die sich im Fernunterricht befinden, nehmen über TEAMS per Video-Streaming am Präsenzunterricht nach Stundenplan teil. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass die Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht Materialien und Aufgaben zu bearbeiten haben und der Unterricht nicht gestreamt wird. Die Lehrkräfte würden in diesen Fällen den Schülerinnen und Schülern vorab Bescheid geben. Die Schüler arbeiten in diesem Fall aber trotzdem nach Stundenplan. Der Sportunterricht bleibt ausgesetzt. Die Vertretung des Sportunterrichts wird über den aktuellen Vertretungsplan mitgeteilt.
- Für die Klassen 5a, 5b und 10a findet der Unterricht in voller Klassenstärke statt, da im Klassenraum für alle Schülerinnen und Schüler ein Einzelplatz zur Verfügung steht. Der Musikunterricht in den Klassen 5a und 5b muss im Klassenzimmer stattfinden. Für diese Klassen findet also jede Wo- che Präsenzunterricht statt!
- Klasse 6a wird nach dem Alphabet geteilt. Mit dem 19.04. startet die Gruppe 1„Adam bis Lohmüller“ im wöchentlichen Wechsel mit der Gruppe 2 „Menz bis Weber“.
- Klasse 7a wird ebenfalls alphabetisch geteilt. Hier startet am 19.04. die Gruppe 1 „Blank- Patsionidis“ im Wechsel mit der Gruppe 2 „Petrovic bis Zerdak“
- Klasse 8a wird gemäß der NWT Gruppen geteilt. Ab dem 19.04. startet die Gruppe 1 „NWT- Hoffmann“ im wöchentlichen Wechsel mit der Gruppe 2 „NWT-Nachbar“.
- Klasse 9a wird ebenfalls nach den NWT Gruppen geteilt. Ab dem 19.04. beginnt die Gruppe 1 „NWT-Hoffmann“ gefolgt von der Gruppe 2 „NWT-Mayer“.
- Für die Klasse 10b gibt es, Aufgrund der besonderen Teilung in NWT, eine im Vergleich modifizierte Regelung. Die Teilung der Klasse erfolgt alphabetisch. Am 19.04. startet die Gruppe 1 „Bechter bis Maile“ (12 SuS) im Wechsel mit der Gruppe 2 „Marquardt bis Zimmermann“ (8 SuS). Die Schülerinnen Annalena Bechter, Elisa Hader, Emma Huckle und Sofie Klassen (Gruppe 1) nehmen in jeder Woche montags und dienstags am Präsenzunterricht teil, da an diesen Tagen der NWT-Unterricht in Klasse 10a stattfindet, dem diese Schülerinnen zugeteilt sind. An diesen Tagen nehmen sie dann am Präsenzunterricht von Gruppe 2 teil.
Klasse 10a und 10b Erdkundeunterricht: Da das Fach Erkunde mit dem Fach Sport (Jungs/Mädchen) gekoppelt ist, Sport aber nicht in Präsenz stattfindet, hat die gesamte Klasse 10b (Jungs und Mädchen) Erdkunde am Montag in der ersten und zweiten Stunde, Klasse 10a am Donnerstag in der ersten und zweiten Stunde.
Notbetreuung Klassenstufe 5-7 in den Phasen des Fernlernunterrichts
- Für die Klassen 5a und 5b ist keine Notbetreuung vorgesehen, da die Schülerinnen und Schüler jede Woche Präsenzunterricht haben.
- Für die Klasse 6a kann, vorausgesetzt der Bedarf an Notbetreuung überschreitet nicht die bisherige Zahl, direkt im Präsenzunterricht der anderen Gruppe stattfinden.
- Für die Klasse 7a gilt dasselbe wir für Klasse 6a. Die Notbetreuung erfolgt im Präsenzunterricht der anderen Gruppe.
Eltern der Klassenstufe 5-7, die für ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, melden sich bis Freitag, den 16.04., 12.00 Uhr, unter Angabe der konkreten Woche, für welche die Notbetreuung stattfinden soll, mhoffmann@pgbadbuchau.de.
Bitte denken Sie daran: Die Notbetreuung soll von Schülerinnen und Schülern nur genutzt werden, wenn es zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigten tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
2. Teststrategie ab Montag, dem 19.04. 2021
Neben der Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) ist die verbindliche Testung der Schülerinnen und Schüler, des Kollegiums und des Personals eine weitere Maßnahme, mit welcher der Verbreitung des Covid- Virus wirksam begegnet werden soll.
Folgende Grundsätze gelten für die Testung ab dem 19.04. 2021:
Die Teilnahme an den Testungen erfolgt auf Grundlage einer ausdrücklich zu erteilenden Erklärung der Personensorgeberechtigten, nachdem zuvor umfassend über die durchzuführende Testung, deren Ablauf sowie den Umgang mit den auf diese Weise erhobenen Daten aufgeklärt wurde. Die entsprechenden Informationen und einen Vordruck für die Einverständniserklärung finden Sie in Anlage 01 „Informationen zur Corona Selbsttestung“ und Anlage 02b „Vordruck Erklärung“. Schülerinnen und Schüler bringen die ausgefüllte Erklärung am ersten Unterrichtstag zu Schulbeginn. Die Lehrkräfte der ersten Stunde sammeln die Erklärungen ein und leiten diese an das Sekretariat weiter.
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 greift die indirekte Testpflicht. Hierbei gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für diejenigen Personen, die keinen Nachweis über eine negative Testung auf das Covid-Virus erbringen.
Entscheiden sich Eltern gegen die Inanspruchnahmen der Testungen, indem sie die o.g. Erklärung nicht erbringen, können die Kinder ausschließlich im Fernunterricht am Unterricht teilnehmen. Eine Ausnahme bilden in Präsenz zu schreibende Klassenarbeiten.
- Das in der Schule beschäftigte Personal und die Lehrkräfte sind verpflichtet die entsprechenden Testangebote anzunehmen.
- Für die Beaufsichtigung und die Anleitung der Schülerinnen und Schüler zur Testdurchführung ist eine vorangehende Schulung der eingesetzten Aufsichtspersonen erforderlich. Am Mittwoch- nachmittag, 14.04. 2021, findet daher für alle Kolleginnen und Kollegen eine entsprechende Schulung durch die Praxis Dr. Lipke und Diemer an der Schule statt.Planung und Durchführung der Testung am Progymnasium Bad Buchau
- Ab Montag, den 19.04. 2021 beginnt die Testung am Progymnasium Bad Buchau. Immer montags und donnerstags zur ersten Stunde führen die Schülerinnen und Schüler einer Klasse im Klassenverbund einen Selbsttest durch, der von der Lehrkraft der ersten Stunde angeleitet und beaufsichtigt wird. Beginnt der Unterricht einer Klasse erst später, findet die Testung eben zu dieser Stunde statt. Um das Ganze reibungslos gestalten zu können, müssen sich die Schülerinnen und Schüler ab 7.35 Uhr in ihren Sektoren auf dem Pausenhof bereithalten. Auf Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus von Allmannsweiler um 7.37 Uhr kommen (Klasse 5b, 9a, 10b), wird gewartet.
- Den Schülerinnen und Schülern stehen sogenannte „Nasaltests“ zur Verfügung. Damit können Schülerinnen und Schüler an sich selbst einen Abstrich aus dem vorderen Nasenraum (ca. 2 cm) vornehmen. Die Probeentnahme ist dadurch sicher, schmerzfrei und bequem selbständig durchzu- führen. Die Probestäbchen sind um ein vielfaches dünner als jeder Schülerfinger, der sich hin und wieder in der Nase verirrt. Die Begleitung und Anleitung erfolgt unter Einhaltung der notwendigen Hygienevorschriften. Ein entsprechendes Video zur Anleitung hat das Kultusministerium auf seiner Homepage eingestellt: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas- ab-april-2021
- Zur Testdurchführung darf das Schulgelände betreten werden. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
- Bei einem ungültigen oder nicht lesbaren Schnelltest wird dieser einmal wiederholt. Zeigt sich auch dann kein eindeutiges Ergebnis, erfolgt ein Test durch eine Aufsichtsperson.
- Bei positiven Tests oder fraglich positiven Tests (Teststreifen nur sehr dünn oder blass) findet keine Wiederholung des Tests statt. Eine Teilnahme am weiteren Unterricht ist dann nicht möglich. In diesem Fall werden die Personensorgeberechtigten unverzüglich informiert. Je nach Erklärung werden die Kinder dann von den Personensorgeberechtigten an der Schule abgeholt oder die Kinder begeben sich auf direktem Wege in die häusliche Isolation. In jedem Fall sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, umgehend eine PCR-Testung zu veranlassen. Bis zum Erhalt des Er- gebnisses des PCR Tests müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler soweit deren Haushalts- kontakte in Quarantäne. Dies betrifft dann auch Geschwisterkinder, die sich an der Schule befinden, auch wenn deren Test negativ ausgefallen ist. Dies wird – wie sämtliche weitere Maßnahmen – vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet und geprüft.
- Im Falle eines positiven Testergebnisses informiert die Schule das Gesundheitsamt, das dann weitere Maßnahmen veranlasst.Das Kultusministerium weist darauf hin, dass sichergestellt sein muss, dass bei der Testung das Ergebnis nicht von anderen Schülerinnen und Schülern erkennbar ist. Außerdem soll bei einem positiven Ergebnis die Information an die Schüler und deren Personensorgeberechtigten in einer Weise geschehen, dass ande- re Personen hierüber keine Kenntnis erhalten. Der erste Punkt kann dadurch gewährleistet werden, dass jeder Schüler, jede Schülerin an einem einzelnen Tisch sitzt. Der zweite Punkt ist zwar gut gemeint, letztlich aber nicht umsetzbar. Ein Schüler oder eine Schülerin, die nach dem Test den Raum verlässt und an diesem Vormittag nicht mehr im Unterricht erscheint, wird offensichtlich positiv getestet worden sein. Viel wichtiger ist aber doch, dass wir uns alle, Kolleginnen und Kollegen, Schulpersonal, Schülerinnen und Schüler und Eltern im Klaren sind, dass es in der aktuellen Situation, bedingt auch durch die aggressiveren Viren- Mutanten, jeden von uns treffen kann. Aus diesem Grund werden die Tests gemacht. Je früher infizierte Personen erkannt werden, desto früher kann eine Infektionskette unterbrochen werden.
3. Hygienehinweise und Organisatorisches (siehe auch Hygieneplan Homepage)
Auf folgende Punkte muss besonders geachtet werden:
- Hauptaugenmerk muss darauf gelegt werden, die Abstände zwischen den Schülerinnen und Schü- ler zu halten und Kontakte zwischen unterschiedlichen Klassen möglichst zu vermeiden. Die gilt z.B. beim Betreten der Schule, bei Fachraumwechsel, in den großen Pausen und der Mittagspause, und auf Wegen im Schulgebäude. Schülerinnen und Schüler, vor allem aber auch das Kollegium müssen dafür Sorge tragen, dass diese Abstände eingehalten werden.
- Bei Krankheitszeichen darf die Schule nicht betreten werden.
- Vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen: Die Klassen sammeln sich vor dem Unterricht und in den großen Pausen in den Ihnen zugewiesenen Sektoren. Dort werden sie dann von der Lehrkraft zum Unterricht abgeholt. Für die Nahrungsaufnahme darf die Maske abgenommen werden, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter ist dabei aber unabdingbar. Die Mittagspause wird ebenfalls in den Sektoren verbracht. Wird in der Mittagspause das Schulgelände verlassen gelten für die Schülerinnen und Schüler die Regeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg.
- Nach Ende des Unterrichts werden die Klassen von der Lehrkraft in die große Pause begleitet. Die Klasse verlässt das Schulgebäude dabei als Gruppe mit entsprechendem Abstand zueinander.
- Mit dem Betreten der Schule zur ersten Stunde werden die Hände desinfiziert und die Körpertemperatur am entsprechenden Stirnthermometer gemessen. Bei einer Körpertemperatur von über 38°C darf die Schule nicht betreten werden. Die Kollegen sorgen dafür, dass der Zugang zum Gebäude geordnet und unter Beachtung der Vorgaben abläuft.
- Es gilt ausnahmslos Maskenpflicht (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung oder FFP2-Maske)
- Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
- Für die Nutzung der Toiletten gelten die bekannten Regeln. Gruppenbildungen in den Toiletten sind verboten. Die Toiletten dürfen nach den bekannten Regeln nur einzeln betreten werden.
- Auch im Klassenraum ist Abstand zu halten. In den Fächern NWT, BK, Biologie, Chemie und Physik wird das fachpraktische Arbeiten so organisiert, dass ausreichende Abstände möglichst eingehalten werden können.
- Im ganzen Schulgebäude gilt das Rechtslauf-Gebot. Begegnen sich Schülergruppen im Gebäude oder vor den Eingangstüren wird nach Rücksprache Vorfahrt gewährt.
- Alle Räume werden mindestens alle 20 Minuten bei vollständig geöffneten Fenstern für mehrere Minuten stoß- bzw. quergelüftet.
- CO2 Messgeräte: Die Nutzung der CO2-Messgeräte bleibt, wie gehabt, bestehen.
- Nutzung der Räume durch unterschiedliche Klassen: Bei wechselnder Belegung in den Fachräumen reinigen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Stunde unter Aufsicht der Lehrkraft ihren Arbeitsplatz mit einem Einmal-Desinfektionstuch (Tischplatte und Stuhl). Ein entsprechender Dienst wird vom Fachlehrer organisiert.
- NEU Zugang in das Schulgebäude, Toilettennutzung, Nutzung Fachräume Um den Betrieb am Nebeneingang zu reduzieren gelten folgende Regeln:
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- Haupteingang: Die Klassen 5a, 5b, 9a, und 10b betreten und verlassen das Schulgebäude ausschließlich über den Haupteingang. Klassen im Obergeschoss, nutzen während des Unterrichts die Toiletten im Obergeschoss, Klassen im Untergeschoss entsprechend die Anlagen im Untergeschoss.
- Nebeneingang: Die Klassen 6a, 7a, 8a und 10a betreten und verlassen das Schulgebäude ausschließlich über den Nebeneingang. Klassen im Obergeschoss, nutzen während des Unterrichts die Toiletten im Obergeschoss, Klassen im Untergeschoss entsprechend die Anlagen im Untergeschoss.
- Toilettennutzung in den Großen Pausen und der Mittagspause: Erdgeschoss: 5a, 5b, 6a Obergeschoss: 7a, 8a Nebengebäude: 9a, 10a, 10b
- Nutzung der Fachräume (Physik, Chemie/Biologie, Musik, NWT, Kunst):
- Unterricht zur ersten Stunde: Die betreffenden Klassen warten, bis die übrigen Klassen das Schulgebäude betreten haben. Erst dann dürfen sie mit dem Fachlehrer die entsprechenden Fachräume aufsuchen.
- Nach dem Unterricht begeben sich diese Klassen auf direktem Wege, mit Abstand und Rechtslauf-Gebot zu ihrem Klassenzimmer und von dort aus über den zugewiesenen Ausgang in die Pause.
- Unterricht nach einer großen Pause: Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Schulsachen mit in die große Pause. Am Ende der Pause warten die Klassen auf ihren Fachlehrer.
- Nutzung der Mensa: Im Moment steht die Mensa wegen eines Wasserschadens nicht zur Verfügung
- Schülerbibliothek: Voraussichtlich kann die Schülerbibliothek in der Mittagspause geöffnet werden. Dies wird den Schülerinnen und Schüler aber noch mitgeteilt. Der Zutritt ist ausschließlich zur Bücherrückgabe und –ausleihe gestattet. Vor dem Betreten des Raumes werden die Hände gereinigt. In der Schülerbibliothek gilt das Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen allen Besuchern. Zeit- gleich dürfen sich nicht mehr als 10 Personen (inkl. Bibliotheksaufsicht) in der Schülerbibliothek aufhalten. Die Bibliotheksaufsicht desinfiziert die zurückgegebenen Medien, bevor diese wieder in die Regale gestellt werden.
- Evangelischer Religionsunterricht: Der evangelische Unterricht findet als einziger Unterricht in jahrgangübergreifenden Gruppen statt. Der Unterricht der jahrgangsübergreifenden Gruppe aus den Klassen 5, 6 und 7 findet im Klassenzimmer der Klasse 5a statt, für die Gruppe aus Klasse 8, 9 und 10 im Klassenzimmer der Klasse 5b. Mit dem Unterrichtsende müssen die Tischplatten und Stuhlflächen desinfiziert werden.Natürlich werden sich im Zusammenhang mit der Öffnung der Schule, dem Wechselunterricht und der Teststrategie im Verlauf der Wochen Fragen ergeben. Wie immer werden wir uns darum bemühen Fragen, Probleme und Schwierigkeiten zeitnah und pragmatisch zu lösen. Hier zähle ich auf das gewohnte Miteinander zwischen Schulleitung, Kollegium, Eltern und Schülern, was sich auch in der Vergangenheit hervorragend bewährtHerzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
SD Dr. Matthias Hoffmann
Download als PDF-Dokument: 14. Elternbrief Schuljahr 2020_21