Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,
gestern hat das Kultusministerium die Schulleitungen über die Regelungen zur Organisation der letzten beiden Tage vor Beginn der Weihnachtsferien informiert. Außerdem wurden noch Hinweise zur Gesundheitsbestätigung und zum Kontaktpersonenmanagement der Gesundheitsämter mitgeteilt.
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, wurde das Thema „vorgezogene Weihnachtsferien“ zwischen dem Ministerpräsidenten und der Kultusministerin kontrovers diskutiert. Die vorliegende Regelung stellt einen Kompromiss dar, der versucht, die beiden Standpunkte zu berücksichtigen. Im Kern geht es um das Anliegen des Ministerpräsidenten, durch das Vorverlegen des Beginns der Weihnachtsferien für die Familien einen fünf tägigen Zeitkorridor zu schaffen, durch den das Infektionsrisiko über Weihnachten, für das die Kontaktbeschränkungen stark gelockert werden, möglichst niedrig zu halten. Demgegenüber steht die Sorge der Ministerin, dass bei einer Vorverlegung der Ferien viele Familien, aus verschiedenen Gründen, an diesen beiden Tagen Probleme mit der Betreuung, vor allem jüngerer Schülerinnen und Schüler bekommen können.
Die beschlossene Regelung stellt also einen Kompromiss dar, den es nun gilt, an den Schulen entsprechend umzusetzen. In einem separaten Anschreiben an die Eltern der Klassenstufe 5-7 wird die Schulleitung eine Abfrage starten, die der Schule Planungssicherheit für die beiden Tage liefern soll.
Weihnachtsferien 2020/21
Die Weihnachtsferien beginnen am Mittwoch, den 23.12. 2020 und enden am Samstag, den 09.11. 2021. Der erste Schultag nach den Ferien ist Montag, der 11.01. 2021. Die Schulleitung geht davon aus, dass der Unterricht für alle Klassen nach Stundenplan und in Präsenz starten wird. Bitte informieren Sie sich aber vor Schulbeginn über unsere Homepage.
Für Montag und Dienstag, den 21. und 22. 12. 2020 ist Präsenzunterricht nur für die Klassen 5-7 vorgesehen, wobei die förmliche Präsenzpflicht für diese Klassen ausgesetzt ist. Dies bedeutet, dass es den Eltern frei steht, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Für die Klassenstufen 8-10 ist an diesen beiden Tagen ausschließlich Fernunterricht vorgesehen. Für alle Klassen gilt an diesen beiden Tagen aber Unter- richtspflicht, gleichgültig, ob diese im Fern- oder Präsenzunterricht erfüllt wird.
Die Schulleitung wird nun zuerst eine Abfrage in den Klassenstufen 5-7 initiieren, um zu klären, welche Schülerinnen und Schüler am 21. und 22. 12 am Präsenzunterricht teilnehmen werden. Das Ergebnis wird dann die Grundlage für die weitere Planung liefern, über die wir die Schulgemeinschaft rechtzeitig informieren.
Gesundheitsbestätigungen nach den Weihnachtsferien
Die Ministerin hat mitgeteilt, dass eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Gesund- heitszustand der Schülerinnen und Schülern nach den Weihnachtsferien nicht mehr vorgelegt werden muss. Eine Begründung dafür wurde nicht genannt.
Kontaktpersonenmanagement der Gesundheitsämter
Schülerinnen und Schüler, bei denen das Gesundheitsamt davon ausgeht, dass sie ausschließlich im Schulkontext mit einer positiv getesteten Schülerin oder einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Schulklasse Kontakt hatte, werden für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person in Quarantäne geschickt. Ab dem fünften Tag kann die Quarantäne durch ein negatives Ergebnis eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen Tests (PCR-Test oder Antigentest) beendet werden.
Die Schulleitung geht davon aus, dass dies dann auch analog für das Lehrpersonal gilt. In jedem Fall muss das Gesundheitsamt festlegen, wer aus der Situation heraus als Kontakt- person der Kategorie 1 gezählt wird.
Mit freundlichen Grüßen
SD Dr. Matthias Hoffmann SD
Elternbrief Nr. 4 zur Regelungen der Weihnachtsferien: 04 Elternbrief SJ 20_21
Formular Elternabfrage: Elternabfrage Klassenstufe 5-7 Mo. und Di. vor Weihnachtsferien SJ 20_21