Beurlaubung
Beurlaubung (Download: Antrag Beurlaubung) Die Beurlaubung vom Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Eine Beurlaubung von bis zu zwei Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer aussprechen. Ansonsten ist der Schulleiter zuständig. Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten können grundsätzlich nicht als dringende Ausnahmefälle anerkannt werden. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,…